Neues Heizungsgesetz 2026: Ist die Gasheizung wieder erlaubt – und lohnt sich die Wärmepumpe trotzdem?
Was jetzt erlaubt ist. Was über Jahre kostet. Und welche Entscheidung zu Ihrem Haus passt. Mit vier Infografiken, einem Kostenrechner und 28 Fragen und Antworten.
SolarX-Redaktion · Recherche- und Bearbeitungsstand: 27. Oktober 2026

Eine neue Gasheizung kaufen, weil das Heizungsgesetz geändert wurde? Oder jetzt doch auf eine Wärmepumpe umsteigen? Wer 2026 eine Heizung ersetzen muss, steht vor einer Entscheidung, die weit über die nächste Heizperiode hinausreicht. Der Kaufpreis fällt einmal an. Energiepreise, Wartung und gesetzliche Brennstoffvorgaben begleiten das Haus über viele Jahre.
Die Reform ist tatsächlich in Kraft: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde zum Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, umgebaut. Die bisherige allgemeine 65-Prozent-Vorgabe wurde gestrichen. Daraus folgt jedoch weder, dass jede neue Gasheizung dauerhaft mit rein fossilem Erdgas betrieben werden darf, noch dass die Wärmepumpe ihren wirtschaftlichen Sinn verloren hat. Entscheidend sind Ihr Gebäude, die tatsächlich erreichbare Effizienz, Ihr Förderanspruch und die künftige Versorgung. Gesetz im Bundesgesetzblatt, Artikel 1 und 9
1. Was ist am neuen Heizungsgesetz tatsächlich neu?
GModG statt GEG: Was gilt seit dem 29. Juli 2026?
Das Änderungsgesetz wurde am 23. Juli 2026 ausgefertigt und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die unmittelbar geltenden Teile traten am folgenden Tag in Kraft. Weitere Teile folgen zum 1. Januar 2027, 2028 und 2030. Die Rechtslage lässt sich deshalb nicht zuverlässig aus einer alten Schlagzeile oder einer einzigen Zusammenfassung ablesen.
Juristisch wurde das bestehende Gesetz geändert und umbenannt. Es ist also ungenau zu behaupten, sämtliche bisherigen Gebäudevorschriften seien abgeschafft worden. Beispielsweise verschwinden Anforderungen an den Wärmeschutz oder an die energetische Qualität einer Sanierung nicht allein durch den neuen Namen. Das Gesetz ordnet viele Vorschriften neu. Bundesgesetzblatt, insbesondere Artikel 1 und Artikel 9
Ist die 65-Prozent-Regel wirklich gestrichen?
Ja. Artikel 1 Nummer 32 streicht die bisherigen §§ 71 bis 73. Für den Heizungstausch enthält der neue § 42 einen Katalog möglicher Lösungen: darunter Gasheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Hybridsysteme und Wärmenetzanschlüsse. Die jeweils einschlägigen Anforderungen müssen trotzdem eingehalten werden. § 42 GModG
Die wichtige Konsequenz für Hausbesitzer: Es gibt mehr Wahlmöglichkeiten. Die Verantwortung, langfristig eine tragfähige Lösung auszuwählen, bleibt aber bestehen. Ein erlaubtes Gerät ist noch kein günstiges Gesamtsystem.
War eine Gasheizung vorher überall verboten?
Nein. Schon das frühere GEG unterschied nach Einbausituation, Gebäude und Übergangsregelungen. Bestehende Heizungen wurden nicht durch ein flächendeckendes Sofortverbot erfasst. Die Formulierung „Gasheizung wieder erlaubt“ beschreibt daher eher die öffentliche Debatte als die gesamte frühere Rechtslage. Heute ist für eine konkrete Neuanschaffung entscheidend, welche Regeln im GModG für diesen Einbau gelten. Die amtliche Änderungsfassung macht die weggefallenen und neuen Vorschriften nachvollziehbar. Amtliche Gegenüberstellung
2. Darf ich 2026 eine neue Gasheizung einbauen?
Grundsätzlich ja. Für einen Heizungstausch im bestehenden Gebäude nennt § 42 die Gasheizung ausdrücklich. Doch der nächste Blick gehört § 43: Wird eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss die bereitgestellte Wärme ab bestimmten Zeitpunkten anteilig aus den dort zugelassenen Brennstoffen stammen.
Dazu zählen unter anderem Biomethan sowie die im Gesetz genannten Wasserstoffarten und daraus hergestellte Derivate. Die technische Eignung einer Heizung allein genügt nicht: Der benötigte Brennstoff muss angeboten werden, die Anforderungen erfüllen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden. § 43 GModG
Tabelle seitlich ansehen →
| Ab wann? | Mindestanteil nach § 43 Absatz 1 | Bedeutung für eine betroffene neue Anlage |
|---|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % | Ein entsprechender Anteil der Wärme muss aus den zugelassenen Brennstoffen stammen. |
| 1. Januar 2030 | 15 % | Ein früherer 10-Prozent-Tarif reicht allein nicht mehr aus. |
| 1. Januar 2035 | 30 % | Die langfristige Brennstoffstrategie gewinnt an Gewicht. |
| 1. Januar 2040 | 60 % | Ein überwiegend fossiler Betrieb erfüllt diese Vorgabe nicht mehr. |
Geltungsbereich dieser Tabelle: neu eingebaute Anlagen im Bestand nach dem gesetzlichen Stichtag. Sonderregeln und alternative Erfüllungswege sind gesondert zu prüfen.
Bedeutet „Biotreppe“, dass nur Biomethan infrage kommt?
Nein. Der geläufige Begriff verkürzt die gesetzliche Regelung. § 43 nennt mehrere Brennstoffe und eröffnet unter Bedingungen auch Erfüllungswege über Solarthermie, Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung. Bei einer Hybridanlage reicht aber nicht irgendeine kleine Zusatzwärmepumpe. Auslegung, Betriebsweise und gegebenenfalls Nachweise müssen zu den gesetzlichen Voraussetzungen passen. § 43 Absätze 3 bis 5
Für Angebote bedeutet das: Lassen Sie sich schriftlich erläutern, welcher Erfüllungsweg vorgesehen ist, welche Komponenten dafür nötig sind und welche laufenden Kosten entstehen. Ein beiläufiges „später einfach Ökogas nehmen“ beantwortet diese Fragen nicht.
Was gilt für meine bereits vorhandene Heizung?
Die neue Brennstofftreppe erfasst nach ihrem Wortlaut bestimmte neu eingebaute Anlagen. Sie wird dadurch nicht pauschal jeder älteren Gasheizung auferlegt. Ebenso folgt aus der Reform kein allgemeiner sofortiger Austauschzwang für jede funktionierende Bestandsanlage.
Bei einer bestehenden Heizung sind jedoch die konkrete Einbausituation, mögliche frühere Verpflichtungen sowie weiterhin geltende technische und öffentlich-rechtliche Anforderungen zu prüfen. Eine Reparatur und der vollständige Austausch gegen einen neuen Wärmeerzeuger sind unterschiedliche Vorgänge. Lassen Sie sich bei einem größeren Defekt deshalb erklären, welche Maßnahme tatsächlich angeboten wird.
Und was passiert 2045?
Hier ist eine präzise Formulierung besonders wichtig. § 42a kündigt ein weiteres Gesetz an, das die Anbieter von Gas, Öl und Flüssiggas zur vollständigen Umstellung der Gebäudewärme-Brennstoffe auf klimaneutrale Brennstoffe ab 2045 verpflichten soll. Die Bundesregierung soll dieses Gesetz bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen. § 42a GModG
Das ist nicht dasselbe wie eine bereits in § 43 ausformulierte persönliche 100-Prozent-Stufe für jeden Heizungsbesitzer. Für eine Kaufentscheidung bleibt die Richtung dennoch erheblich: Wer 2026 einen neuen Gaskessel auswählt, sollte keinen unveränderten fossilen Betrieb über seine gesamte Nutzungsdauer voraussetzen. Die konkrete Ausgestaltung des zusätzlichen Gesetzes muss weiter beobachtet werden.
Gelten im Neubau dieselben Regeln?
Ein Neubau muss als Ganzes die einschlägigen Gebäudeanforderungen erfüllen. Die Regeln für einen Heizungstausch im Bestand lassen sich daher nicht ungeprüft übertragen. Zusätzlich enthält das Änderungsgesetz bereits zeitversetzte Neubauanforderungen: Ab 2030 wird das Nullemissionsgebäude zum zentralen Maßstab, unter anderem ohne CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort. Übergänge und Anwendungsfälle sind projektbezogen zu prüfen. Bundesgesetzblatt, Artikel 4 und 9
3. Gasheizung oder Wärmepumpe: Welche Frage entscheidet wirklich?
Die nützlichste Frage lautet: Was kostet eine Kilowattstunde nutzbare Wärme in diesem Haus – und wie viel muss dafür investiert werden?
Ein Gaspreis von 12 Cent und ein Strompreis von 30 Cent lassen sich nicht direkt vergleichen. Der Gaskessel macht aus einer Kilowattstunde Brennstoff weniger als eine Kilowattstunde nutzbare Wärme. Die Wärmepumpe benötigt Strom, erschließt damit aber zusätzlich Umweltwärme.
Die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, beschreibt das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein Jahr. JAZ 3,5 bedeutet: Aus einer Kilowattstunde Strom werden im Jahresmittel 3,5 Kilowattstunden Wärme. Der COP im Datenblatt gilt dagegen nur für einen bestimmten Betriebspunkt. Er ist keine Jahreskostenprognose. Bei Angeboten sollten außerdem dieselben Systemgrenzen gelten: etwa einschließlich Warmwasser, elektrischer Zusatzheizung und relevanter Hilfsenergie. Umweltbundesamt: Kennzahlen von Wärmepumpen
Ein transparentes Beispiel für ein Einfamilienhaus
Wir rechnen mit 20.000 kWh nutzbarer Wärme pro Jahr für Heizung und Warmwasser. Das ist eine bewusst gewählte Modellannahme, kein behaupteter Durchschnitt. Weitere Annahmen:
- Gas-Arbeitspreis: 12 ct/kWh brutto.
- Strom-Arbeitspreis: 30 ct/kWh brutto.
- Jahresnutzungsgrad des Gaskessels: 90 Prozent, bezogen auf die abgerechnete Brennstoffenergie.
- Gleicher nutzbarer Wärmebedarf bei beiden Varianten.
- In diesem ersten Vergleich nur verbrauchsabhängige Energiekosten, ohne Anschaffung, Wartung, Grundpreise und Finanzierung.
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| Heizsystem | Benötigte Energie pro Jahr | Energiekosten pro Jahr | Unterschied zur Gasheizung |
|---|---|---|---|
| Gasheizung, 90 % Nutzungsgrad | 22.222 kWh Gas | 2.667 € | Vergleichsbasis |
| Wärmepumpe, JAZ 2,5 | 8.000 kWh Strom | 2.400 € | 267 € weniger |
| Wärmepumpe, JAZ 3,0 | 6.667 kWh Strom | 2.000 € | 667 € weniger |
| Wärmepumpe, JAZ 3,5 | 5.714 kWh Strom | 1.714 € | 952 € weniger |
| Wärmepumpe, JAZ 4,0 | 5.000 kWh Strom | 1.500 € | 1.167 € weniger |
Eigene Berechnung. Werte auf volle Euro beziehungsweise Kilowattstunden gerundet; gerechnet wurde mit ungerundeten Werten. Energiepreise sind Annahmen und keine aktuellen Marktangebote.
Ab welcher Jahresarbeitszahl ist die Wärmepumpe im Betrieb günstiger?
Für den reinen Energiepreisvergleich lässt sich eine Schwelle berechnen:
Erforderliche JAZ = Strompreis × Gas-Nutzungsgrad ÷ Gaspreis.
Im Beispiel: 0,30 × 0,90 ÷ 0,12 = 2,25. Oberhalb dieser JAZ benötigt die Wärmepumpe weniger Geld für die eingekaufte Energie. Ob sich die höhere Anfangsinvestition bezahlt macht, beantwortet erst der Gesamtkostenvergleich.
Die Schwelle verschiebt sich mit den Tarifen. Bei 35 Cent Strom und 9 Cent Gas liegt sie bereits bei 3,5. Bei 25 Cent Strom und 15 Cent Gas liegt sie bei 1,5. Wer nur einen günstigen Stromtarif oder einen besonders hohen Gaspreis auswählt, kann praktisch jedes gewünschte Ergebnis darstellen. Ein belastbarer Vergleich enthält deshalb mehrere Fälle.
Mit Ihren eigenen Zahlen rechnen
Was ändert sich bei Ihnen?
Verändern Sie Preise, Effizienz und Kosten. Die Ergebnisse aktualisieren sich direkt. Alle Vorgaben sind frei gewählte Modellannahmen.
Nach 15 Jahren liegt die Wärmepumpe in diesem Modell 11.416 € unter der Gasvariante.
Rechnerischer Ausgleich der Mehrinvestition nach etwa 4,64 Jahren bei unveränderten Kosten.
Keine Förderprüfung: Der Zuschuss wird nur als eingegebener Betrag verrechnet. Keine Preissteigerung, Abzinsung, Finanzierung, größeren Reparaturen oder Restwerte. Künftige Brennstoffpflichten und deren Kosten müssen in den eingesetzten Preisen beziehungsweise zusätzlichen Szenarien berücksichtigt werden. Es werden keine Eingaben übertragen.
4. Wie wirkt sich die Brennstofftreppe auf die Gasrechnung aus?
Das Gesetz legt Anteile fest, keine künftigen Verkaufspreise. Niemand kann heute seriös garantieren, was ein passender Brennstofftarif 2035 oder 2040 kosten wird. Trotzdem lässt sich zeigen, wie ein Preisunterschied wirken würde.
Vereinfachtes Gedankenexperiment: Fossiles Gas kostet dauerhaft 12 ct/kWh, der anrechenbare alternative Brennstoff 20 ct/kWh. Wir gewichten beide Preise nach dem Energieanteil, halten den Nutzungsgrad konstant und unterstellen, dass der erforderliche Wärmeanteil durch diese Brennstoffmischung erfüllt wird. Das ist ein Rechenmodell, kein Tarifangebot und kein Nachweisverfahren.
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| Angenommener alternativer Energieanteil | Rechnerischer Mischpreis | Energiekosten für 20.000 kWh Nutzwärme |
|---|---|---|
| 0 % als reine Vergleichsbasis | 12,0 ct/kWh | 2.667 € pro Jahr |
| 10 % | 12,8 ct/kWh | 2.844 € pro Jahr |
| 15 % | 13,2 ct/kWh | 2.933 € pro Jahr |
| 30 % | 14,4 ct/kWh | 3.200 € pro Jahr |
| 60 % | 16,8 ct/kWh | 3.733 € pro Jahr |
In dieser Annahme wären es bei 60 Prozent rund 1.067 Euro mehr pro Jahr als in der rein fossilen Vergleichsbasis. Ist der alternative Brennstoff günstiger, fällt der Aufschlag kleiner aus; ist er teurer, größer. Zusätzliche Veränderungen von Netzentgelten, CO₂-Kosten oder Grundpreisen sind nicht hineingerechnet. In einem echten Endkundentarif bereits enthaltene Kosten dürfen keinesfalls nochmals addiert werden.
Der praktische Punkt: Fragen Sie vor einer Gasentscheidung nach einem passenden Lieferangebot und rechnen Sie verschiedene Preisentwicklungen durch. Ein heute günstiger Standard-Erdgastarif sagt wenig über einen später benötigten Tarif mit höheren anrechenbaren Anteilen aus.
5. Welche Wärmepumpenförderung gilt im Herbst 2026?
Die Förderung ist eine eigene Prüfung. Gesetzliche Zulässigkeit und Förderfähigkeit sind unterschiedliche Dinge. Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude ist insbesondere KfW 458 relevant. Die im Juli 2026 geänderten Konditionen dürfen nicht mit älteren Tabellen vermischt werden.
Für ein Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Für Selbstnutzer kann ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten hinzukommen. Er setzt unter anderem den Austausch einer passenden funktionstüchtigen Altanlage voraus: bei einer zentralen Gasheizung regelmäßig mindestens 20 Jahre Betriebsalter; für Gas-Etagenheizungen gelten andere Altersvoraussetzungen. KfW-Produktinformationen
Der Einkommensbonus beträgt je nach maßgeblichem zu versteuerndem Haushaltseinkommen 40, 30 oder 10 Prozentpunkte. Ohne Familienzuschlag liegen die zugehörigen Obergrenzen bei 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro. Für einen berechtigten Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro, nicht je Kind. Die Einkommensstufen werden nicht addiert. KfW-Übersicht der neuen Konditionen
Wichtig: Die allgemeine Förderobergrenze beträgt 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent gelten für die niedrigste Einkommensgruppe unter den im Merkblatt genannten Voraussetzungen. „Bis zu 80 Prozent“ darf deshalb nicht als Standardförderung eines beliebigen Haushalts verkauft werden. KfW-Merkblatt, Seite 4
Was bedeutet das in Euro?
Eigene Beispielrechnung für ein Wärmepumpenprojekt mit 32.000 Euro Gesamtkosten, davon mindestens 28.000 Euro förderfähig. Kein konkretes Angebot; alle jeweiligen Voraussetzungen werden für die betreffende Zeile unterstellt.
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| Beispielhafter Förderfall | Effektiver Fördersatz | Rechnerischer Zuschuss | Verbleibender Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Nur Grundförderung | 30 % | 8.400 € | 23.600 € |
| Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus | 46 % | 12.880 € | 19.120 € |
| Zusätzlich 10 Prozentpunkte Einkommensbonus | 56 % | 15.680 € | 16.320 € |
| Zusätzlich 30 Prozentpunkte Einkommensbonus | auf 70 % gedeckelt | 19.600 € | 12.400 € |
| Niedrigste Einkommensgruppe, mit Geschwindigkeitsbonus | auf 80 % gedeckelt | 22.400 € | 9.600 € |
Die Förderung bezieht sich auf die anrechenbaren Kosten innerhalb der Obergrenze, nicht automatisch auf die komplette Rechnung. Maßgeblich sind die Förderentscheidung und die Bedingungen des konkreten Antrags.
Sollte ich wegen der Förderung schnell unterschreiben?
Planen Sie zügig, aber in der richtigen Reihenfolge. Der Antrag muss grundsätzlich vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Für den Antrag wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgesehenen Förderbedingung und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum benötigt; außerdem die erforderliche Bestätigung zum Antrag. Die Finanzierung sollte berücksichtigen, dass die Auszahlung erst nach Umsetzung und Nachweis erfolgt. Haushaltsmittel sind Voraussetzung; ein Rechtsanspruch besteht nicht. KfW: Antragstellung und Ablauf
Ab 1. Februar 2027 sinken nach den derzeitigen Regeln der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro und der Geschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte. Ab August 2028 entfällt dieser Bonus. Bereits bewilligte Anträge sind anhand ihrer eigenen Zusage zu beurteilen. KfW-Konditionenübersicht
Ein sinnvoller Terminplan beginnt mit Heizlast, Aufstellort und vollständigem Angebot. Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein früherer Antrag tatsächlich wirtschaftlich vorteilhaft ist. Eine schlechte Auslegung wird durch einen höheren Zuschuss nicht zu einer guten Anlage.
6. Was kostet die Entscheidung über 15 Jahre?
Jetzt erweitern wir den Energievergleich um Investition und laufende feste Kosten. Alle Beträge sind illustrative Bruttoannahmen, keine Marktpreiserhebung und keine Renditeprognose.
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| Modellannahme | Neue Gasheizung | Neue Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Vollständige Anfangsinvestition | 14.000 € | 32.000 € |
| Angesetzter Zuschuss | 0 € | 12.880 € bei bestätigten 46 % |
| Eigenanteil zu Beginn | 14.000 € | 19.120 € |
| Nutzbare Wärme pro Jahr | 20.000 kWh | 20.000 kWh |
| Effizienz | 90 % Jahresnutzungsgrad | JAZ 3,5 |
| Angenommener Arbeitspreis | 12 ct/kWh | 30 ct/kWh |
| Energiekosten pro Jahr | 2.667 € | 1.714 € |
| Zusätzliche feste Kosten pro Jahr | 350 € | 200 € |
| Laufende Gesamtkosten pro Jahr | 3.017 € | 1.914 € |
| Summe nach 15 Jahren | 59.250 € | 47.834 € |
Die angenommenen festen Kosten bündeln nur zusätzliche Grundpreise, Wartung und gegebenenfalls Schornsteinfegerkosten. Ein ohnehin bestehender Haushaltsstrom-Grundpreis wird der Wärmepumpe nicht noch einmal zugeschlagen. Tatsächliche Angebote können deutlich abweichen. Finanzierung, Preisänderungen, größere Reparaturen, Ersatzinvestitionen, Restwerte und Abzinsung sind nicht enthalten.
Auch der Brennstofftreppe wird hier kein bestimmter Preisaufschlag zugeschrieben. Der konstante Gaspreis dient einer isolierten Vergleichsrechnung. Daraus folgt keine Annahme, dass eine betroffene Anlage 15 Jahre lang rein fossil betrieben werden dürfte. Für eine Investitionsentscheidung muss dieses Basismodell um regelkonforme Tarife und Preisszenarien ergänzt werden.
In diesem Modell liegt der Vorteil der geförderten Wärmepumpe nach 15 Jahren bei rund 11.416 Euro. Der zusätzliche anfängliche Eigenanteil von 5.120 Euro wäre durch die rechnerische jährliche Differenz nach etwa 4,6 Jahren ausgeglichen. Ohne Förderung wären es bei denselben Annahmen etwa 16,3 Jahre; nach 15 Jahren läge die ungeförderte Wärmepumpe hier noch rund 1.464 Euro über der Gasvariante.
Wann kann die Rechnung gegen die Wärmepumpe ausfallen?
Nehmen wir stattdessen 9 ct/kWh Gas, 35 ct/kWh Strom und nur JAZ 2,5 an. Bei gleicher Wärmemenge entstehen 2.000 Euro Gas-Energiekosten, aber 2.800 Euro Wärmepumpen-Stromkosten. Mit denselben festen Kosten läge die Wärmepumpe jährlich 650 Euro höher. Eine Mehrinvestition würde sich über diese Betriebskosten nicht amortisieren.
Das ist kein Argument gegen jede Wärmepumpe. Es ist ein Argument dafür, vor dem Kauf die erwartete Effizienz zu belegen, Tarife zu vergleichen und die Wärmeverteilung zu verbessern. Gute Planung lässt sich in Euro ausdrücken.
7. Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Berliner Altbau?
Die entscheidende Eigenschaft ist nicht allein das Baujahr. Es geht darum, welche Wärmemenge das Haus benötigt und mit welchen Heizwassertemperaturen die Räume warm werden. Ein älteres Haus mit erneuerten Fenstern und ausreichend großen Heizkörpern kann eine günstigere Ausgangslage haben als ein jüngeres Gebäude mit ungünstig eingestellter Anlage.
Das Fraunhofer ISE hat im Projekt „WP-QS im Bestand“ 77 Wärmepumpenanlagen messtechnisch untersucht. In der Hauptauswertung für 2024 erreichten 49 Außenluft-Wärmepumpen JAZ-Werte von 2,6 bis 4,9, im Mittel 3,4. Ein Zusammenhang zwischen Gebäudealter und JAZ wurde in dieser Untersuchung nicht festgestellt. Das ist ein belegter Praxishinweis, aber keine Garantie für jedes Haus. Fraunhofer ISE: Projektergebnisse
Muss ich zuerst eine Fußbodenheizung einbauen?
Nicht zwingend. Auch Heizkörper können geeignet sein. Entscheidend ist ihre Leistung bei den geplanten niedrigeren Vorlauftemperaturen. Manchmal begrenzen einzelne Räume das gesamte System. Dann kann ein gezielter Heizkörpertausch wirtschaftlicher sein als ein Umbau aller Böden. Ob das genügt, muss für die tatsächliche Heizlast geprüft werden. Umweltbundesamt: Wärmepumpe im Eigenheim
Was sollte vor einem Angebot gemessen oder berechnet werden?
Bitten Sie um eine Bestandsaufnahme, die mindestens diese Punkte beantwortet:
- Wärmebedarf: Wie hoch war der Verbrauch der letzten Jahre, und welcher Anteil entfiel auf Warmwasser?
- Heizlast: Welche Leistung benötigt das Gebäude am Auslegungspunkt, und wie verteilt sie sich auf die Räume?
- Heizflächen: Welche vorhandenen Heizkörper reichen bei der vorgesehenen Temperatur aus?
- Warmwasser: Wie viele Personen, Bäder und typische gleichzeitige Entnahmen sind zu versorgen?
- Strom und Aufstellung: Was muss an Anschluss, Zählerplatz, Leitungswegen, Fundament und Kondensatableitung angepasst werden?
- Betrieb: Welche JAZ wird erwartet, mit welcher Berechnung und welchem angenommenen Heizstabeinsatz?
Diese Liste ist eine Empfehlung für die Angebotsprüfung. Sie ersetzt keine technische Auslegung.
Ist eine hohe Vorlauftemperatur ein Ausschlusskriterium?
Sie ist zunächst ein Anlass, genauer hinzusehen. Je größer der Temperaturhub, desto anspruchsvoller wird der Betrieb. Die Frage lautet daher nicht nur, ob ein Gerät die Temperatur technisch schafft, sondern wie effizient es das über ein Jahr tut. Niedrigere Temperaturen und aufeinander abgestimmte Komponenten verbessern die Ausgangslage. Umweltbundesamt: Effizienz von Wärmepumpen
Eine bisher hohe Kesseleinstellung beweist nicht automatisch, dass das Haus diese Temperatur benötigt. Ein Fachbetrieb kann Heizkurve, Volumenströme und Heizflächen überprüfen. Änderungen an der Trinkwarmwasserbereitung müssen dabei hygienisch korrekt bleiben; Raumheizung und Trinkwarmwasser sind getrennt zu betrachten.

8. Wie viel bringt Photovoltaik zur Wärmepumpe?
Eine Photovoltaikanlage kann einen Teil des Wärmepumpenstroms liefern. Wie viel, hängt unter anderem von Dach, Ausrichtung, Jahreszeit und Betriebszeiten ab. Der wichtigste Unterschied zur Jahresbilanz: Strom muss zur passenden Zeit verfügbar sein.
Eine PV-Anlage, die im Jahr rechnerisch genauso viel Strom erzeugt wie die Wärmepumpe verbraucht, versorgt diese deshalb nicht automatisch vollständig. Der größte Heizbedarf entsteht im Winter; die höchsten Solarerträge fallen im Sommer an. Ein üblicher Hausakku verschiebt Energie zwischen Stunden, er ist kein saisonaler Winterspeicher. Umweltbundesamt: Kombination mit Photovoltaik
Ein kleines Rechenbeispiel hilft bei der Bewertung: Werden zusätzlich 1.000 kWh Solarstrom direkt von der Wärmepumpe genutzt, ersetzen sie bei angenommenen 30 ct/kWh zunächst 300 Euro Netzbezug. Würden dieselben 1.000 kWh sonst für angenommene 8 ct/kWh eingespeist, gehen 80 Euro Erlös verloren. Der zusätzliche Vorteil aus dieser Verschiebung beträgt damit 220 Euro, vor weiteren Kosten und Verlusten. Die 8 Cent sind hier eine reine Rechenannahme, keine Angabe zur aktuell geltenden Einspeisevergütung.
Die Investition in die PV-Anlage ist damit noch nicht bezahlt. Für die Gesamtentscheidung sollten Haushalt, Wärmepumpe, gegebenenfalls Elektroauto und Speicher gemeinsam betrachtet werden. Mehr dazu bei SolarX Photovoltaik und zur Funktionsweise einer Wärmepumpe.
9. Was bedeutet die Berliner Wärmeplanung für mein Haus?
Der Berliner Wärmeplan ist eine hilfreiche Informationsgrundlage. Er zeigt, wo verschiedene Formen der Wärmeversorgung langfristig sinnvoll sein können. Die Gebietseinteilung allein garantiert jedoch keinen Fernwärmeanschluss und löst keinen Anschlusszwang aus. Das erläutert die Senatsverwaltung ausdrücklich. Berlin: Fragen und Antworten zum Wärmeplan
Wer zwischen Fernwärme und Wärmepumpe abwägt, sollte deshalb nicht allein auf eine farbige Karte schauen. Für einen Vergleich braucht es eine adressbezogene Auskunft:
- Ist ein Anschluss für dieses Grundstück tatsächlich vorgesehen oder schon möglich?
- Gibt es einen belastbaren Zeitplan und ein Angebot für Anschluss und Hausstation?
- Welche einmaligen Kosten, Grundpreise und Arbeitspreise gelten?
- Wie ist die Preisänderung im Vertrag geregelt?
- Was kostet eine Übergangslösung, wenn die alte Heizung vorher ausfällt?
Für Brandenburg gilt dasselbe Vorgehen mit den Informationen der jeweiligen Kommune und des Netzbetreibers. Eine Berliner Gebietsaussage lässt sich nicht auf eine Nachbargemeinde übertragen. Vorhandene örtliche Satzungen oder besondere Grundstücksregelungen sind zusätzlich zu prüfen.
Sollte ich auf Wasserstoff warten?
„H₂-ready“ beschreibt zunächst eine technische Fähigkeit oder Umrüstoption eines Geräts. Daraus entsteht noch kein Liefervertrag. Fragen Sie nach dem konkreten Netzgebiet, einem verbindlichen Umstellungsplan, der vorgesehenen Wasserstoffqualität, den Umrüstungskosten und einem nachvollziehbaren Preisrahmen.
Die Empfehlung, eine heute teure Entscheidung auf eine ungesicherte spätere Versorgung zu stützen, wäre wenig belastbar. Das ist eine Bewertung des Planungsrisikos, keine Behauptung, Wasserstoff sei technisch unmöglich. Die im GModG zugelassenen Brennstoffe und die tatsächliche Verfügbarkeit an Ihrer Adresse sind zwei verschiedene Fragen. § 43 GModG
10. Welche zusätzlichen Fragen sollten Vermieter und WEGs stellen?
Für Vermieter reicht der Vergleich der Anschaffungskosten nicht aus. Bei den vom neuen Recht erfassten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen regelt das geänderte CO₂-Kostenaufteilungsgesetz zusätzliche Kostenbeteiligungen: ab 2028 grundsätzlich hälftige Beteiligung an Gas-Netzentgelten und CO₂-Kosten, ab 2029 auch an den erfassten Kosten vorgeschriebener alternativer Brennstoffe, begrenzt auf einen Brennstoffanteil von 30 Prozent. Anwendungsbereich, Havarie- und Härtefallregelungen müssen mitgeprüft werden. Es geht nicht um eine pauschale Halbierung der gesamten Heizkostenrechnung. Änderungsgesetz, Artikel 5, insbesondere § 5a bis § 5d
Auch bei Wärmepumpen sind Modernisierung und Umlage gesondert zu beurteilen. Der neue § 559f BGB knüpft die volle Berücksichtigung der relevanten Kosten grundsätzlich an einen JAZ-Nachweis von mindestens 2,5, enthält aber bestimmte Ausnahmen. Der Wert ist kein allgemeines Versprechen wirtschaftlichen Betriebs. Änderungsgesetz, Artikel 6
Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft empfehlen sich vor einem Beschluss vergleichbare Gesamtkonzepte: zentrale Lösung, gegebenenfalls dezentrale Alternativen, Verteilung der Investition, Strommessung, Warmwasser, Leitungsführung, Aufstellort und laufende Kosten. Die Einfamilienhaus-Fördertabelle dieses Beitrags darf nicht einfach pro Wohnung vervielfacht werden. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Kostenobergrenzen und besondere Antragswege. KfW 458
11. Welche Lösung passt zu welcher Ausgangslage?
Die folgenden Szenarien sind Entscheidungshilfen, keine Ferndiagnosen.
Tabelle seitlich ansehen →
| Ihre Situation | Sinnvoller nächster Schritt | Worauf Sie besonders achten sollten |
|---|---|---|
| Funktionierende, vergleichsweise junge Heizung | Verbrauch und Wärmeverteilung prüfen; einen Ersatzplan vorbereiten | Ein sofortiger Tausch muss sich gegenüber dem Weiterbetrieb rechnen. |
| Alter Kessel, Austausch ohnehin nötig | Vollständige Angebote für passende Alternativen vergleichen | Nur die Mehrkosten gegenüber dem ohnehin notwendigen Ersatz ansetzen. |
| Einzelne Räume brauchen hohe Temperaturen | Raumweise Heizlast und Heizkörperleistung prüfen | Gezielte Verbesserungen können das Gesamtsystem verändern. |
| Fernwärme konkret angeboten | Wärmepumpe und Fernwärme über denselben Zeitraum vergleichen | Anschlusskosten und Preisformel zusätzlich zum Arbeitspreis betrachten. |
| Neue Gasheizung erwogen | Brennstoff- und Kostenplan für die gesetzlichen Stufen verlangen | Verfügbarkeit, Nachweise und Preisrisiken schriftlich klären. |
| Aufstellort eng oder Nachbarn nah | Schall- und Standortplanung vor Geräteauswahl durchführen | Eine pauschale Abstandsangabe ersetzt die Prüfung nicht. |
| Budget stark begrenzt | Förderung, Zahlungszeitpunkt und Finanzierung gemeinsam prüfen | Ein hoher Zuschuss löst nicht automatisch die Zwischenfinanzierung. |
| Heizung irreparabel ausgefallen | Reparaturmöglichkeit, Übergangslösung und endgültiges Konzept trennen | Nicht unter Zeitdruck ein langfristig ungeprüftes System kaufen. |
Hybridheizung: cleverer Zwischenschritt oder doppelte Kosten?
Beides ist möglich. Eine Wärmepumpe kann einen großen Teil der Jahreswärme bereitstellen, während ein Kessel die Spitzenlast übernimmt. Das kann bei bestimmten Gebäuden oder als Übergang sinnvoll sein. Gleichzeitig bleiben zwei Wärmeerzeuger, zusätzliche Regelung und möglicherweise Gas-Grundkosten bestehen.
Lassen Sie sich deshalb den erwarteten jährlichen Gasanteil, die Umschaltlogik und die Kosten beider Systeme zeigen. Eine Hybridlösung sollte gegenüber einer ausreichend ausgelegten reinen Wärmepumpe und gegenüber gezielten Gebäudemaßnahmen begründet werden. Dass eine Kombination gesetzlich möglich ist, entscheidet die wirtschaftliche Frage noch nicht. Erfüllungsanforderungen für Wärmepumpen-Hybridheizungen: § 43 Absatz 5
12. Diese zehn Fragen gehören in jedes Heizungsangebot
- Welche Leistung wurde für mein Haus berechnet? Lassen Sie sich die Grundlage zeigen, nicht nur die alte Kesselleistung übernehmen.
- Welche JAZ wird für Heizung und Warmwasser erwartet? Fragen Sie nach Rechenweg, Klimadaten und Systemgrenze.
- Welche Vorlauftemperatur ist vorgesehen? Verlangen Sie eine Aussage zu den vorhandenen Heizflächen.
- Was ist im Gesamtpreis enthalten? Auch Demontage, Fundament, Elektrik, Speicher, Heizkörperanpassungen, Abgleich und Inbetriebnahme gehören in den Vergleich.
- Welche Arbeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen? Gerade Zusatzarbeiten am Haus können Angebote unvergleichbar machen.
- Wie wird der Schall am geplanten Standort bewertet? Berücksichtigen Sie die Nachbarschaft und den Nachtbetrieb.
- Welche Förderung ist konkret eingerechnet? Eine Maximalförderung ohne Prüfung der Voraussetzungen ist keine belastbare Kalkulation.
- Welcher Stromtarif und welches Messkonzept sind vorgesehen? Zusätzliche Zählerkosten und mögliche Netzentgeltvorteile müssen zusammenpassen.
- Wie wird die Anlage nach dem ersten Winter überprüft? Messwerte, Heizkurve, Starts und Heizstabeinsatz ermöglichen eine sinnvolle Optimierung.
- Wie sieht die ungünstigere Rechnung aus? Bitten Sie um ein Szenario mit höherem Strompreis oder niedrigerer JAZ.
Für neue steuerbare Wärmepumpen können außerdem die Regeln nach § 14a EnWG relevant sein. Die Bundesnetzagentur erläutert, wann die netzorientierte Steuerung greift und welche Netzentgeltreduzierungen vorgesehen sind. Das konkrete Anschluss- und Messkonzept sollte der Elektrofachbetrieb mit dem Netzbetreiber abstimmen. Bundesnetzagentur: steuerbare Verbrauchseinrichtungen
13. Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026
1. Heißt das neue Gesetz GModG oder GEG?
Der aktuelle Name lautet Gebäudemodernisierungsgesetz, abgekürzt GModG. Es beruht auf der geänderten bisherigen Gesetzesstruktur. Alte Internetadressen enthalten teilweise weiter „geg“; das allein sagt nichts über die Aktualität des Inhalts aus. Prüfen Sie Überschrift, Änderungsstand und Inkrafttreten. Amtlicher Gesetzestext
2. Seit wann gilt die Reform?
Die hier behandelten unmittelbaren Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026. Andere Teile des Änderungsgesetzes treten später in Kraft. Entscheidend ist Artikel 9, nicht allein das Datum einer Pressemitteilung. Bundesgesetzblatt
3. Gibt es 2026 ein allgemeines Gasheizungsverbot?
Nein. § 42 nennt eine gasbetriebene Anlage als Option beim Heizungstausch im Bestand. Daraus folgt aber keine uneingeschränkte Erlaubnis für beliebige Brennstoffe über die gesamte Lebensdauer. § 42 und § 43 GModG
4. Muss jede bestehende Gasheizung ab 2029 zehn Prozent Biomethan bekommen?
Nein. Die in diesem Beitrag erläuterte neue Pflicht hat einen bestimmten Anwendungsbereich und Einbaustichtag. Außerdem ist Biomethan nicht der einzige gesetzlich genannte Erfüllungsweg. Eine konkrete Anlage sollte anhand ihrer Einbaudaten und Unterlagen geprüft werden. § 43 GModG
5. Darf eine vorhandene Gasheizung repariert werden?
Aus der Reform folgt kein pauschales Reparaturverbot. Ob eine Maßnahme noch Reparatur oder bereits ein neuer Einbau ist, hängt vom Umfang ab. Lassen Sie sich bei einem größeren Defekt diese Einordnung und die Alternativen erklären.
6. Muss ich 2045 mein Gerät verschrotten?
Eine solche pauschale Gerätepflicht ergibt sich aus dem hier geprüften § 42a nicht. Er richtet den vorgesehenen weiteren Regelungsauftrag auf die Umstellung der Brennstoffe. Ob ein bestimmtes Gerät künftig technisch und wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann, ist eine zusätzliche Frage. § 42a GModG
7. Erfüllt jeder „Ökogastarif“ automatisch die Vorgaben?
Nein. Entscheidend sind die gesetzlich anerkannten Brennstoffe, Mengenanteile und Nachweise. Eine Marketingbezeichnung oder bloße CO₂-Kompensation belegt diese Anforderungen nicht. Fragen Sie nach einer ausdrücklichen Bestätigung für den konkreten Erfüllungszweck. § 43 GModG
8. Ist eine H₂-ready-Heizung automatisch zukunftssicher?
Nein. Gerätefähigkeit, nötige Umrüstung und reale Brennstoffversorgung müssen zusammenpassen. Ohne belastbare Informationen für Ihre Adresse bleibt die spätere Nutzung eine Annahme.
9. Ist die Wärmepumpe auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll?
Ja, wenn Effizienz, Investition und Betriebskosten zusammenpassen. Im dargestellten Basismodell ist sie bei guter JAZ und Förderung günstiger. Im ungünstigeren Preisszenario entsteht dagegen kein Betriebskostenvorteil. Nutzen Sie deshalb Ihre eigenen Zahlen.
10. Muss ein Altbau vollständig gedämmt werden?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Wärmebedarf und nötige Systemtemperaturen. Eine vollständige Sanierung ist nicht automatisch Voraussetzung für jede Wärmepumpe; einzelne Verbesserungen können bereits helfen. Eine Gebäudebewertung zeigt die sinnvolle Reihenfolge. UBA: Wärmepumpe
11. Reichen vorhandene Heizkörper aus?
Möglicherweise. Die Raumheizlast muss zur Leistung der Heizkörper bei der geplanten Temperatur passen. Die sichtbare Größe oder das Baujahr allein beantwortet das nicht. UBA: Wärmepumpe
12. Was ist wichtiger: COP, SCOP oder JAZ?
Für eine hausbezogene Jahreskostenrechnung ist eine realistisch angesetzte JAZ besonders nützlich. COP und SCOP dienen unter definierten Bedingungen der Gerätebewertung. Fordern Sie eine Erklärung, wie daraus die Annahme für Ihr Gebäude abgeleitet wurde. UBA: Effizienzkennzahlen
13. Ist eine JAZ von 3,4 garantiert?
Nein. 3,4 ist der Mittelwert der genannten 49 Außenluft-Wärmepumpen in der Fraunhofer-Auswertung für 2024. Die Bandbreite und die konkreten Betriebsbedingungen sind genauso wichtig wie dieser Mittelwert. Fraunhofer ISE
14. Bekomme ich automatisch 80 Prozent Förderung?
Nein. Es gelten Voraussetzungen und Obergrenzen. Das aktuelle Merkblatt unterscheidet die allgemeine Deckelung von 70 Prozent und die erhöhte Grenze für die niedrigste Einkommensgruppe. Die Förderfälle oben zeigen den Unterschied. KfW-Merkblatt
15. Sind 80 Prozent der kompletten Rechnung gemeint?
Nicht automatisch. Fördersatz und maximal berücksichtigte förderfähige Kosten sind zwei verschiedene Grenzen. In unserem 32.000-Euro-Beispiel werden höchstens 28.000 Euro für den Zuschuss angesetzt. KfW 458
16. Kann ich Förderung nachträglich für eine bereits begonnene Maßnahme beantragen?
Gehen Sie davon nicht aus. Der richtige Ablauf muss vor Vertragsabschluss und Beginn geklärt werden. Nutzen Sie die aktuelle KfW-Anleitung und die vorgeschriebene Vertragsbedingung. KfW 458: Antragstellung
17. Sind die Preisangaben im Artikel aktuelle Angebote?
Nein. Sie sind bewusst gewählte Annahmen, damit der Rechenweg nachvollziehbar bleibt. Setzen Sie für eine Entscheidung die vollständigen, vergleichbaren Angebote für Ihr Haus und Ihre tatsächlichen Tarife ein.
18. Was bewirkt ein Cent mehr beim Energiepreis?
Im Beispiel mit 20.000 kWh Nutzwärme erhöht ein Cent mehr pro Kilowattstunde Gas die Jahreskosten bei 90 Prozent Nutzungsgrad um rund 222 Euro. Ein Cent mehr beim Strom kostet die Wärmepumpe mit JAZ 3,5 rund 57 Euro zusätzlich. Das folgt aus den unterschiedlichen eingekauften Energiemengen.
19. Kann die Wärmepumpe allein mit Solarstrom heizen?
Eine vollständige Versorgung ist durch eine passende Jahressumme noch nicht nachgewiesen. Winter, Nacht und Lastspitzen müssen gesondert betrachtet werden. Für eine belastbare Aussage braucht es eine zeitlich aufgelöste Ertrags- und Verbrauchsbetrachtung. UBA: PV und Wärmepumpe
20. Brauche ich zwingend einen Batteriespeicher?
Eine Wärmepumpe setzt keinen Hausakku voraus. Ob sich ein Speicher für das Gesamtsystem lohnt, muss zusätzlich gerechnet werden. Eine Verbesserung des Eigenverbrauchs ist nicht automatisch eine ausreichende finanzielle Ersparnis für die Speicherinvestition.
21. Läuft meine Wärmepumpe bei einem Stromausfall weiter?
Nur mit einem dafür ausgelegten Ersatzstromsystem und ausreichend verfügbarer Leistung sowie Energie. Eine vorhandene PV-Anlage oder Batterie allein beweist das nicht. Auch viele Gasheizungen benötigen Strom für Regelung und Pumpen. Dazu passt unser SolarX-Ratgeber zu Photovoltaik und Notstrom.
22. Kann der Netzbetreiber die Wärmepumpe einfach dauerhaft abschalten?
Die neue netzorientierte Steuerung nach § 14a dient der zeitweisen Begrenzung des Netzbezugs bei drohender Überlastung. Sie ist kein pauschales Recht zur dauerhaften Stilllegung. Mindestleistung, Anlagenkonstellation und Übergangsregeln sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Bundesnetzagentur
23. Ist Fernwärme durch den Berliner Wärmeplan garantiert?
Nein. Ein vorgesehenes Wärmenetzgebiet ist noch kein verbindliches Anschlussangebot. Fragen Sie den zuständigen Versorger nach Ihrer Adresse, einem Termin und den Vertragskosten. Berliner Wärmeplan: FAQ
24. Ist die Wärmepumpe automatisch die leiseste Lösung?
Gerät und Aufstellort müssen gemeinsam bewertet werden. Wandreflexionen, Nachtbetrieb und die Lage schutzbedürftiger Räume spielen eine Rolle. Eine gute Schallplanung gehört vor die Installation. UBA: Umweltwirkungen und Schall
25. Was passiert mit meinem Gasanschluss nach dem Umstieg?
Klären Sie mit dem Netzbetreiber, ob und unter welchen Bedingungen Stilllegung, Trennung oder Rückbau erforderlich beziehungsweise gewünscht sind und welche Kosten anfallen. Kündigung des Liefervertrags und bauliche Arbeiten am Anschluss sind getrennte Vorgänge. Bundesnetzagentur: Gasanschluss und Rückbau
26. Sollte ich eine funktionierende Heizung sofort ersetzen?
Nicht allein wegen einer Schlagzeile. Vergleichen Sie den Weiterbetrieb mit einer geplanten Modernisierung, berücksichtigen Sie Reparaturrisiko und Förderung und bereiten Sie den Austausch rechtzeitig vor. Die Rechnung für einen ohnehin fälligen Ersatz unterscheidet sich von einem freiwilligen vorzeitigen Tausch.
27. Sind die 15-Jahres-Kosten eine belastbare Vorhersage?
Nein. Sie zeigen, wie die verwendeten Annahmen zusammenwirken. Für eine Investitionsentscheidung kommen Szenarien für Preise, Brennstoffanforderungen, Finanzierung und größere Reparaturen hinzu. Ein einzelner Endbetrag ist weniger aussagekräftig als die Frage, unter welchen Bedingungen sich das Ergebnis umkehrt.
28. Welche Unterlagen sollte ich zur Beratung mitbringen?
Hilfreich sind Verbrauchsabrechnungen mehrerer Jahre, Baujahr und bekannte Sanierungen, beheizte Fläche, Personenanzahl, Fotos von Heizung, Heizkörpern, Zählerplatz und möglichen Aufstellorten sowie Angaben zu vorhandener PV. Persönliche Fördervoraussetzungen sollten getrennt und gezielt geprüft werden.
14. So treffen Sie eine Entscheidung, die zu Ihrem Haus passt
Das neue Heizungsgesetz erweitert die Auswahl. Es nimmt Ihnen aber nicht die Aufgabe ab, Kosten und Versorgung über die geplante Nutzungsdauer zu prüfen. Eine neue Gasheizung braucht einen belastbaren Plan für die künftigen Brennstoffanforderungen. Eine Wärmepumpe braucht eine belastbare Auslegung für Ihr Haus. Für beide gilt: Nur vollständige Angebote und vergleichbare Annahmen ergeben einen fairen Vergleich.
Sie möchten wissen, welche Lösung für Ihr Haus in Berlin oder Brandenburg passt? Bringen Sie Verbrauchsdaten, Gebäudefotos und Ihre Fragen mit. Über HeatX: Wärmepumpen passend zum Haus planen und den SolarX-/HeatX-Kontakt finden Sie den Einstieg. Ein sinnvolles Beratungsergebnis ist eine nachvollziehbare Entscheidung mit Technik, Kosten und nächsten Schritten.
Quellen und Rechenmethode
Geprüft am 27. Oktober 2026. Rechtsaussagen beruhen vorrangig auf dem verkündeten Änderungsgesetz und den einschlägigen Vorschriften; zeitversetztes Inkrafttreten wurde berücksichtigt. Förderangaben wurden mit dem KfW-Merkblatt vom September 2026 abgeglichen. Bei älteren Fachartikeln wurden nur die passenden technischen Aussagen herangezogen, keine überholten Förder- oder Gesetzesangaben.
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226: Änderungsgesetz vom 23. Juli 2026 – Rechtsänderungen, Mietkostenregelungen und Inkrafttreten.
- § 42 GModG, § 43 GModG und § 42a GModG – Heizungsoptionen, Brennstoffstufen und weiterer Gesetzgebungsauftrag.
- Amtliche konsolidierte Änderungsfassung und Gesetzesübersicht – Einordnung der geänderten Vorschriften.
- KfW 458, Merkblatt September 2026 und Konditionenübersicht Juli 2026 – Förderrahmen und Ablauf.
- Fraunhofer ISE: WP-QS im Bestand – gemessene Effizienzwerte, keine Herstellerprognosen.
- Umweltbundesamt: Umgebungswärme und Wärmepumpen sowie Wärmepumpe im Eigenheim – technische Grundlagen, PV und Gebäudevoraussetzungen.
- Berlin: Fragen und Antworten zum Wärmeplan – Aussagekraft der lokalen Planung.
- Bundesnetzagentur: steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Gasanschluss/Rückbau – Netzanschlussfragen.
Eigene Berechnungen: Gasbedarf = Nutzwärme ÷ Jahresnutzungsgrad. Wärmepumpen-Strombedarf = Nutzwärme ÷ JAZ. Energiekosten = Energiebedarf × Arbeitspreis. Gesamtkosten = Anfangsinvestition − Zuschuss + Jahre × jährliche laufende Kosten. Die Modellwerte sind brutto, ungerundet berechnet und gerundet dargestellt. Es handelt sich um einen Ratgeber mit Rechenbeispielen, nicht um eine individuelle technische, rechtliche oder Förderzusage.


